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oder Zuchtgenehmigung oder Prüfung nach §17g des Tierseuchengesetztes Hier findet ihr einen sehr guten Link, den ich Euch nicht vorenthalten möchte. Soweit ich es überschaue steht dort alles drin, was ihr als angehende Vogelzüchter wissen müsst. http://www.lra-bb.kdrs.de/servlet/PB/show/1110053/merkblattsachkunde.pdf Das Züchten von Sittichen bzw. allen Papageienvögeln ohne die o.g. Prüfung abzulegen ist im Sinne des Gesetzes eine Ordnungswidrigkeit und kann "richtig" Geld kosten. Deshalb gilt: Erst Zuchtprüfung ablegen, dann Nistkasten aufhängen!! |
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